Sprechfunkzeugnis SRC/UBI


Im Seefunk gibt es nun das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis
(Short Range Certificate – SRC) für die Teilnahme am UKW-Seefunk, der auf Yachten verwendet wird.
Ab 2008 ist dieses Zeugnis für den Schiffsführer einer Charteryacht
zwingend vorgeschrieben. Alle Übergangsfristen sind nunmehr abglaufen!
Außerdem gibt es das Allgemeine Funkbetriebszeugnis
(Long Range Certificate – LRC) für die uneingeschränkte Teilnahme
am Seefunk, also auch Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenseefunk.
Beide Funkbetriebzeugnisse berechtigen selbstverständlich auch zur
Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und
Sicherheitsfunksystem im Seefunkdienst, jedoch nicht zur Teilnahme
am Binnenschifffahrtsfunk (das UKW-Sprechfunkzeugniss für den Binnenfunk (UBI) kann im Rahmen einer Zusatzprüfung erworben werden).
Für beide Funkbetriebszeugnisse erfolgt die praktische Prüfung an
den Geräten ausschließlich in englischer Sprache.

Die Seefunktexte, die in der theoretischen Prüfung zu übersetzen sind, finden Sie hier im pdf-Format. Nur Beispiele nicht aktuell.

Ab 2010 keine Ausnahmen mehr!

Die nächsten Termine bitte per EMail erfragen: E-Mail an Ars Nautica